Freie Gesundheitsberufe

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Freie Gesundheitsberufe
Entspannungsmethoden und Wellnessmassagen sind typische Bereiche der freien Gesundheitsberufe

Zu den freien Gesundheitsberufen zählen alle Berufe, Methoden und Tätigkeiten der Gesundheitsförderung, die auf die primäre Gesundheitsvorsorge und die nicht-medizinischen Gesundheitsleistungen ausgerichtet sind. Dieser Bereich umfasst unter anderem Methoden aus dem Bereich der Entspannung, des Wohlbefindens und der Persönlichkeitsentwicklung.

Dieser Artikel beschreibt die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen für die selbständige Tätigkeit im freien Gesundheitsberuf.

Info
Dieser Artikel bezieht sich auf das deutsche Recht.

Einführung

Typische Felder der freien Gesundheitsberufe sind die Bereiche

  • Gesundheitsvorsorge
  • Ernährung
  • Bewegung
  • Körperpflege
  • Entspannung
  • Wellness
  • Stressbewältigung
  • Selbsterfahrung
  • Persönlichkeitsenwicklung und
  • Lebensbewältigungshilfe.

Die praktizierten Methoden umfassen die Bereiche Gesundheits- und Ernährungsberatung, Körperarbeit/Body Working, Entspannungsmassagen, Fitness, Körperpflege und geistigen Heilen.

Je nach Art der angewendeten Methode kann die Tätigkeit als Einzelleistung erfolgen oder auch als Unterricht. Manche Methoden können sowohl im Rahmen der komplementären Heilkunde als auch der Prävention angewendet werden, wie etwa Reiki, Shiatsu und die Fußreflexzonenmassage. Massagen können darüber hinaus auch im medizinischen Bereich angewendet werden. Hier gibt es jeweils Unterschiede im Behandungsablauf und/oder in der Zielsetzung der Anwendung.

Der zweite Gesundheitsmarkt

Gesundheitsleistungen, die von Patienten oder Klienten selbst bezahlt werden, werden als "zweiter Gesundheitsmarkt" bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise die gesundheitsbezogenen Angebote des Sport- und Freizeitmarktes, Wellnessangebote, Gesundheitsreisen und die individuellen Gesundheitsleistungen der Ärzte (IGeL). Von daher zählen die freien Gesundheitsberufe vollständig zum zweiten Gesundheitsmarkt, der sich rasant entwickelt.

Ging es früher beim Gesundheitswesen vorrangig darum, Leben zu retten, spielen heute viele andere Aspekte eine wichtige Rolle. Durch den demographischen Wandel und den technischen Fortschritt steigt das Interesse an Gesundheit.

Schon jetzt trägt die Erhaltung der Gesundheit einen großen Teil zum Lebensstil bei.

Die Zukunft gehört deshalb dem "Zweiten Gesundheitsmarkt": Das sind alle privat finanzierten Produkte und Gesundheitsdienstleistungen.

Bundesregierung.de[1]

Die rechtliche Situation

Die freien Gesundheitsberufe gehören weder zu den medizinischen Berufen noch zu den Gesundheitsfachberufen. Sie haben kein eigenes Berufsgesetz und keine staatlichen Zugangsvoraussetzungen. Sie definieren sich deshalb in Abgrenzung zu den anderen Gesundheitsberufen und unterliegen verschiedenen zum Teil branchenübergreifenden Gesetzen und Regelungen.

Der Staat akzeptiert diese Berufsgruppe, die sich als "freie Gesundheitsberufe" etabliert hat, auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung, soweit bestimmte Bedingungen eingehalten werden. In den beginnenden 2000er Jahren gab es den Versuch, diese Berufsgruppe gesetzlich zu reglementieren. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff „Lebensbewältigungshilfe“ geprägt. Eine gesetzgebende Regelung wurde jedoch nicht umgesetzt.

Der Begriff "Lebensbewältigungshilfe" hat sich in der Folgezeit nicht durchsetzen können, findet aber von der Bedeutung her noch immer Anwendung. Heute definiert sich die Berufsgruppe eher durch die Zugehörigkeit zum zweiten Gesundheitsmarkt (siehe vorheriger Abschnitt).

Die freien Gesundheitsberufe werden zumeist selbständig und in eigener Verantwortung ausgeübt. Der Gesetzgeber vertraut auf die Eigenverantwortung der Schulen, Lehrer und Anwender sowie auf die Funktion der Berufsverbände.

Auch Varianten einer weisungsgebundenen Anstellung oder freiberuflichen Tätigkeit sind möglich, wobei hier der jeweilige Arbeitgeber mit seiner Berufsausrichtung den Rahmen definiert, wie beispielsweise Heilpraktiker oder Arzt oder auch ein im freien Gesundheitsberuf tätiger Arbeitgeber.

Einem freien Gesundheitsberuf entspricht die Tätigkeit nur dann, wenn der weisungsberechtigte Arbeitgeber ebenfalls in einem freien Gesundheitsberuf tätig ist oder die Tätigkeit als nicht-medizinische Variante eine Arzt- oder Heilpraktikerpraxis ergänzt.

Abgrenzung zu den Gesundheitsfachberufen

Wenn die Methoden der freien Gesundheitsberufe in einem freien Gesundheitsberuf ausgeübt werden, dürfen sie keinen direkten medizinischen Bezug haben. Wenn die selben Methoden von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder anderen Gesundheitsfachberufen (ehemals: Heilhilfsberufe) praktiziert werden, darf dies durchaus mit einer medizinischen Zielstellung erfolgen, soweit ein entsprechendes Rezept vom Arzt vorgelegt wird.

Reine Wellnessanwendungen dürfen die Gesundheitsfachberufe auch ohne Rezept ausführen. Sie sind damit aber nicht mehr in ihrem jeweiligen gesetzlich geregelten Berufsstand tätig sondern im freien Gesundheitsberuf.

Abgrenzung zu den medizinischen und heilkundlichen Berufen

Der Tätigkeitsbereich der freien Gesundheitsberufe definiert sich anhand verschiedener Gesetze und Verordnungen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Das wichtigste Gesetz zur Abgrenzung des freien Gesundheitsberufes von der Ausübung der Heilkunde (wie dem Arzt oder Heilpraktiker) ist das Heilpraktikergesetz. In Paragraf 1 sind die wichtigsten Unterscheidungskriterien angeführt:

Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Aus diesem Paragraf leitet sich ab, dass Anwendungen zum Zwecke der primären Gesundheitsvorsorge, wie beispielsweise der Entspannung, des Wohlbefindens, der psychologischen Beratung und Unterstützung und der allgemeinen Kräftigung des Körpers keine Ausübung der Heilkunde darstellen und im freien Gesundheitsberuf Anwendung finden können. Der Bereich der körperbezogenen Anwendungen ist durch dieses Gesetz und die jeweils aktuelle Rechtsprechung hinreichend definiert.

In Bezug auf das geistige Heilen war das so genannte „Geistheilerurteil“ BvR 784/03 vom 2.3.2004 wegweisend für das Praktizieren des Geistigen Heilens außerhalb der medizinischen Heilkunde. Damit wurde der Grundstein dafür gelegt, dass das Geistige Heilen nicht als Heilkunde im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, soweit die entsprechenden Vorgaben aus diesem Urteil berücksichtigt werden. Damit zählt das Geistiges Heilen ebenfalls zu den freien Gesundheitsberufen.

Wenn eine Anwendung jedoch zum Zwecke der Heilung oder Linderung von Krankheiten erfolgt, darf sie nur von Ärzten oder Heilpraktikern praktiziert werden. Von daher muss jeder Anwender klar vermitteln, ob seine Leistung und seine berufliche Ausrichtung medizinischen Bezug haben. Dies betrifft vor allem Methoden, die bekannter Maßen in beiden Bereichen praktiziert werden, wie zum Beispiel Reiki, Fußreflexzonenmassage und Shiatsu sowie Massage ganz allgemein.

Dennoch betrachtet der Gesetzgeber diese und ähnliche "neue" Methoden nicht als medizinisch wirksam, solange es nicht erwiesen und anerkannt ist. Sie dürfen deshalb zwar im medizinischen Rahmen praktiziert werden, es darf ihnen jedoch keine medizinische Wirkung beigemessen werden. Heilpraktiker, die ausschließlich solche Methoden praktizieren, werden deshalb auch als "Neue Heilpraktiker" bezeichnet und vom Gesetzgeber anders eingestuft.

Ergänzend ist jedoch zu beachten, dass Methoden der Entspannung und des Wohlbefindens im Rahmen einer Arzt- oder Heilpraktikerpraxis nicht als medizinische Leitung angeboten werden dürfen. Sie müssen wirtschaftlich sowie räumlich von den medizinischen Leistungen getrennt angeboten werden und als gesondertes Gewerbe angemeldet sein.

Im Gegensatz dazu darf ein nicht-medizinischer Angestellter medizinische Assistenzleistungen erbringen, wenn er darin ausgebildet ist und dies weisungsgebunden erfolgt. Hier ist eine jeweilige genaue Definition des Tätigkeitsfeldes des Mitarbeiters erforderlich.

Berufliche Inhalte und Ausbildung

Die Ausbildung in einem freien Gesundheitsberuf kann sowohl methodenbezogen als auch berufsbezogen erfolgen.

Methodenbezogene Ausbildungen umfassen jeweils eine einzelne Methode, wie zum Beispiel Massage, Geistiges Heilen, Entspannungstraining, Yoga, Gesundheitscoaching oder Ernährungsberatung.

Berufsbezogene Ausbildungen umfassen auch die berufskundlichen und rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit oder stellen reine berufskundliche Ausbildungen dar. Die Schulen bieten zumeist individuelle Lehrgänge mit unterschiedlichem Umfang an. Die nachfolgende Aufzählung vermittelt deshalb eher eine allgemeine Orientierung.

Übergeordnete Berufsbilder im freien Gesundheitsberuf:

Voraussetzungen für die Berufsausübung

Als Grundvoraussetzung für die Ausübung des freien Gesundheitsberufes setzt der Gesetzgeber ein „sicheres Können“ der ausgeübten Methoden voraus. Das bedeutet, dass der Ausübende entweder entsprechende Fachausbildungen absolviert haben muss oder kompetent genug ist, eigene Methoden zu entwickeln.

Neue Berufsbilder

Durch den Verzicht auf eine staatliche Zugangsregelung ermöglicht der Gesetzgeber den Schulen und Anbietern freier Gesundheitsberufe einen relativ weiten Spielraum in der Ausgestaltung bestehender und neuer Berufe und Methoden.

Dadurch entstehen immer wieder neue Gesundheitsberufe und Methoden, die zu einem breiten Angebot im Bereich der Gesundheitsförderung beitragen. Auf diese Weise können auch neue Entwicklungen im Gesundheitsmarkt zügig umgesetzt und auf die Bedürfnisse der Verbraucher abgestimmt werden.

Berufsverbände

Die Berufsverbände der freien Gesundheitsberufe unterstützen ihre Mitglieder in der Definition, Umsetzung und Ausübung ihres Berufes und setzen sich dafür ein, dieses Berufsbild weiter zu etablieren. Sie übernehmen Kontroll- und Aufsichtsfunktionen für ihre Mitglieder und vermitteln Qualitäts- und Ethikrichtlinien.

Hier eine Liste von Berufsverbänden:

Die Entwicklung der freien Gesundheitsberufe

Die freien Gesundheitsberufe haben sich nach und nach einen festen Platz im Gesundheitsmarkt erobert. Dieser war bis in die 80er Jahre hinein noch sehr homogen, so dass auch die Anbieter der klassischen Heil- und Heilhilfsberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten usw.) die Methoden der freien Gesundheitsbereiche unter sich aufteilten ohne hierfür formal qualifiziert zu sein. Die Anbieter der freien Gesundheitsberufe haben sich diesen Markt über die Jahre hinweg (zurück-) erobert und auch neu erschlossen.

Seit dem Erlass des Geistheilerurteils in 2004 hat sich dann die rechtliche Lage der Geistheiler weitestgehend geklärt, so dass sich die Tätigkeit des Geistigen Heilens fest etablieren konnte. Die Anwendung der körperbezogenen Methoden war auch zuvor schon eher unkritisch und über das Heilpraktikergesetz sowie die jeweils aktuelle Rechtsprechung ausreichend abgegrenzt.

Gesellschaftliche Bedeutung der freien Gesundheitsberufe

Die freien Gesundheitsberufe stellen ein eigenes und stetig wachsendes Berufsfeld dar. Der Begriff der freien Gesundheitsberufe wird jedoch noch wenig genutzt und ist auch in der Berufsgruppe selbst nur wenig bekannt. Dadurch werden die Anwender dieser Methoden nicht immer korrekt in ihrer Funktion wahrgenommen und oft als Heilpraktiker oder auch als reine Wellnessanbieter angesehen, was beides nicht zutrifft.

Gleichwohl kommt dem Bereich der unspezifischen Gesundheitsvorsorge in der heutigen Zeit ein großer Stellenwert zu. Das staatliche Gesundheitssystem finanziert vor allem medizinische Leistungen, greift also erst bei bereits bestehenden Beschwerden. Dies ist in der bisherigen Form kaum noch finanzierbar.

Das Angebot der freien Gesundheitsberufe bietet individuelle Präventiv-Leistungen, die die Gesundheit des Einzelnen stabilisieren. Diese Leistungen werden überwiegend privat, also vom Klienten selbst bezahlt und entlasten damit die Krankenkassen. Stand Dezember 2018 sind Heilpraktiker nicht berechtigt ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen[2].

Der Staat fördert verschiedene Programme, wie beispielsweise spezielle Präventivleistungen der Krankenkassen. Diese werden oft in Form von Zuschüssen zu Gesundheitskursen gewährt, wie etwa die Rückenschule oder Yoga.

Ebenfalls gefördert wird die betriebliche Gesundheitsförderung. Hier wird den Unternehmen eine Steuer- und Abgabenbefreiung für bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter gewährt.

Aktiv sein

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Artikel

     

Weblinks

  • dbfg-forum.de - ein Beispiel für Qualitäts- und Ethikrichtinien im freien Gesundheitsberuf Editieren.svg
  • dbfg-forum.de - Die Website des Deutschen Berufsverbands für Freie Gesundheitsberufe e.V.; Übersicht der freien Gesundheitsberufe und Methoden (Balken im unteren Bereich anklicken) Editieren.svg
  • facebook.com - Die Facebook Seite des DBFG e.V. Editieren.svg

Jeder Autor hat seine eigenen Passagen zu diesem Artikel beigesteuert. Deshalb muss nicht jeder Autor alle Passagen des Artikels unterstützen.

  1. Der "Zweite Gesundheitsmarkt" wächst, abgerufen am 26.11.2014
  2. Schreiben von der TK am 19.12.2018 an Stefan Seidner-Britting

Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt,
wenn man es teilt.

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