Stevia

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Stevia
Stevia rebaudiana - die Pflanze aus der Stevia hergestellt wird

Stevia ist ein natürlicher Süßstoff. Stevia hat die bis zu 300-fache Süßkraft von Zucker, verursacht kein Karies und ist für Diabetiker geeignet. Außerdem ist der Süßstoff kalorienfrei und kann im Gegensatz zu Zucker nicht abhängig machen.

Wegen seiner außergewöhnlichen Süßkraft wird Stevia auch als Süßkraut oder Honigkraut bezeichnet.

Geschichte

Im Ursprungsland Paraguay sowie in brasilianischen Gegenden wird Stevia bereits seit Jahrhunderten verwendet.

In Europa war Stevia schon immer als Viehfutter erlaubt, bis findige Naturkostler es als Tee verbreiteten und die Nahrungsmittelbehörde eine teure Zulassungsprozedur forderte, die keiner finanzieren konnte und wollte.
Seit Ende 2011 ist Stevia auch in Deutschland als natürliches Süßungsmittel zugelassen.

Inzwischen gibt es Bestrebungen in der Softdrink-Industrie, Süßstoffe durch Stevia zu ersetzen. Auch vereinzelte Lebensmittel wie Joghurt oder Bonbons, werden bereits mit Stevia gesüßt angeboten.

Steviolglykoside

Als "Steviolglykoside" wird die chemische Substanz selbst, der Süßstoff bezeichnet, der extrahiert wird. Steviolglykoside sind EU-weit als Zusatzstoff E960 zugelassen.
In Bio-Produkten dürfen sie derzeit trotz der Zulassung aber nicht verwendet werden: Da der Süßstoff in der EU-Öko-Verordnung nicht aufgeführt wird, gilt er als ein "Zusatzstoff", der nicht in Bioprodukten verwendet werden darf - auch nicht, wenn der Süßstoff aus Bio-Stevia-Pflanzen hergestellt wurde.

Vermarktung des alten Wissens

Nachdem Stevia für den Lebensmittelmarkt zugelassen wurde, folgten die ersten Produktreihen von Großverbrauchern wie Coca-Cola, die nicht nur Milliardengeschäfte mit der Pflanze machen, sondern auch Patentrechte geltend machen wollen.

Während große Unternehmen Profite machen, gehen die indigenen Völker meist leer aus. Dies wird als Bio-Piraterie bezeichnet. Wie die Rechte der Ureinwohner verletzt werden, wird im Bericht "Der bitter-süße Geschmack von Stevia" von November 2016 ausführlich dargelegt. Ein weiterer interessanter Bericht ist "Der Weg hin zu einem gerechten und ausgewogenen Vorteilsausgleich".

Internationalen Übereinkommen (Biodiversitäts-Konvention) zufolge haben TrägerInnen von traditionellem Wissen das Recht auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus der kommerziellen Nutzung des von ihnen entwickelten Wissens hervorgehen. Dies soll indigene Völker vor kommerzieller Ausbeutung schützen. Die Profite aus dem Wissen des Volkes der Guarani aus Paraguy und Brasilien um die Stevia-Pflanze werden unter wenigen Konzernen aufgeteilt. Keines der Herkunftsländer der Guarani und der Stevia-Pflanze ist bei der Patentanmeldung befragt worden, geschweige denn sind die Guarani selbst beteiligt worden. Mehr dazu auch hier.

Alternative Produktionsmöglichkeiten

Was man noch alles mit dem Süßstoff der Stevia-Pflanze machen kann, hat die Schweizer Firma für synthetische Biologie "Evolva" vorgeführt: sie hat Bier-Hefe genetisch verändert und so verschiedene Hefen entwickelt. Diese Hefen produzieren neben Vanillin (original teuer aus der Vanille-Schote gewonnen, billiger in Norwegen auch aus Lignin) und den Hauptsubstanzen von Safran nun auch Stevioside - der natürliche Süßstoff, der gewöhnlich aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird. Für diese fermentierten Stevioside hat die Firma bereits 54 Patente erhalten. Mehr dazu hier.


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