Sterbehilfe - Gesetzeslage

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Sterbehilfe-Gesetzeslage
Euthanasie in Europa (Stand Februar 2014):
Blau: Aktive Sterbehilfe erlaubt
Gelb: Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid) erlaubt
Grün: Passive bzw. indirekte Sterbehilfe erlaubt
Rot: Keine legale Form der Sterbehilfe erlaubt / Jede Form der Sterbehilfe gesetzlich verboten
Schwarz: Unklare Gesetzeslage
Grau: Keine Daten

In diesem Artikel wird die derzeitige Gesetzeslage zu den umstrittenen Formen von Sterbehilfe (auch als "Euthanasie" bezeichnet) erläutert.

Alle Bestrebungen liegen in erster Linie auf einem Ausbau der Palliativ- und Hospiz-Versorgung und der Aufklärung ihrer Möglichkeiten als Alternative zum Wunsch nach Sterbehilfe.

Für den Rest der Fälle muss eine Legalität geschaffen werden, die die illegale, grausame Eigen-Aktionen vermeiden hilft und dem vielfach geäußerten Wunsch nach Selbstbestimmung und Hilfe zu Suizid gerecht wird.

Eine tabellarische Übersicht über die Gesetzeslage in Europa gibt es auf Wikipedia und Informationen zur allgemeinen Debatte rund um Sterbehilfe findest du in unserem Sterbehilfe-Artikel.

Beihilfe zum Sterben

Bei dem Thema Beihilfe zum Sterben tobt seit Jahren ein erbitterter Kampf um das Privatrecht auf ein selbstbestimmtes Lebensende und seiner Durchführung. Die Positionen reichen:

  • von Verbot der Selbsttötung versus Verfassungsrecht auf eigene Entscheidung,
  • von der Angst vor Aufweichen ethischer Grenzen zu missbräuchlicher Euthanasie und selbsternannten "Sterbeengeln" versus Akzeptanz Entscheidungsfähigkeit und ihrer Rechtmäßigkeit.

Der Weg zu Klarheit ist gepflastert von unwürdigen Verzweiflungstaten, horrormäßigen Sterbeumständen, demütigenden Verurteilungen und widersinnigen Richtlinien.

Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen (§216)

Während bei der Beihilfe zum Sterben der Sterbewillige bei klarem Verstand sein und das Mittel noch selbst greifen und schlucken können muss, kommt aktive Sterbehilfe beziehungsweise Tötung auf Verlangen zum Einsatz, wenn der Patient aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr in der Lage ist, ein bereitgestelltes Mittel selbst einzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Patienten mit Lähmung und Schluckstörungen; in Niederlanden ist die Tötung auf Verlangen auch für Alzheimer-Patienten aufgekommen, durch das Buch Henning flieht vor dem Vergessen.

Aktive Sterbehilfe ist wegen der Grauzonen und Möglichkeiten zum Missbrauch in den meisten Ländern verboten - in Deutschland durch §216 StGB. Allerdings wird mehrmals im Jahr von unwürdigen Fällen berichtet, wo alte, kranke Ehepaare zwischen 80 und 90 auf verzweifelte Bitten hin zu Selbsthilfe greifen und ihren Ehepartner töten; meist misslingt der anschließende Eigentod und der verzweifelte Täter erhält noch Freiheitsstrafen. Tragisch ist es, wenn der Patient eigentlich die in Deutschland zugelassenen Bedingungen erfüllt hätte.

Begleiteter Suizid durch Ärzte

Begleiteter Suizid durch Ärzte wurde in Deutschland zwar nicht gesetzlich jedoch standesrechtlich von der Bundesärztekammer verboten: mit der Begründung, dass dies dem ärztlichen Berufsethos widersprechen würde. Die Fassung wurde 2011 entschärft mit der Formulierung, dass "die Mitwirkung eines Arztes bei Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe sei". "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen vom verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."(BÄK).[1] Im Beisein seien sie zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet.

Ärzten droht je nach Instanz Abmahnung bis hin zum Entzug der Approbation. Ebenso riskieren Rettungssanitäter mit der Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung den Verlust von Arbeitsplatz und Berufsausübung, wenn sie Patienten im Suizid und ihr Schriftstück mit Anweisung zum Sterbenlassen vorfinden und respektieren.

Juristen haben sich um Rahmenbedingungen bemüht, die Ärzten Sicherheit geben sollen und ihnen Ängste vor den erlaubten Möglichkeiten der Palliativ-Medizin nehmen soll. Ganz konkret soll die Rechtsprechung auch Schutz geben vor Anklagen von Angehörigen oder Heimleitungen, die den Patientenwillen oder die Indikation und Zustandsbewertung des Arztes nicht akzeptieren wollen.

Prof. Rissing-van Saan, Vorsitzende des Bundesgerichtshofs i.R., wies diesbezüglich jedoch ausdrücklich auf die sogenannte "Wittig-Passage" hin, nach der ein Arzt definitiv nicht alles machen darf/kann/soll, was möglich ist. Hier ginge das gesetzliche Grundrecht auf die Würde des Menschen vor.[2]

Begleiteter Suizid durch Laien

Bei Laien ist Beihilfe zum Suizid unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Juristisch angreifbar ist die Beihilfe aber wegen des Tatbestands von "unterlassener Hilfeleistung".[3] Selbstinitiative im Kampf gegen die Heimleitung kann oftmals zur Anzeige wegen Tötung führen und anwaltliche Hilfe erfordern, bei eintretendem Tod bleibt der Patient dann womöglich allein. Auch hat schon mal ein Senior für Beihilfe eine Gefängnisstrafe erhalten, was ein ebenso entwürdigendes Lebensende bereitet.[4]

Auf alle Fälle ist eine schriftliche Freistellung vom Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung äußerst hilfreich. Gerichte können aus unterlassener Hilfeleistung eine Anklage zu Tötung auf Verlangen konstruieren, statt es als legaler passive Sterbehilfe auszulegen, wonach der Patient Hilfsmaßnahmen nicht zugestimmt sondern abgelehnt hat.[5]

Nicht geeignet ist diese Regelung für Menschen, die den Zeitpunkt der Eigenständigkeit verpasst haben. Wenn sie zum Beispiel:

  • an fortschreitenden tödlichen Lähmungserkrankungen (ALS, MS, auch COPD, Mukoviscidose) leiden oder
  • an schleichendem Verlust der Fähigkeit geistiger Selbstbestimmung (Alzheimer, Demenz) oder
  • sich aus Altersleiden und -ermüdung oder Angst vor Dahin-siechen und entwürdigender Pflegebedürftigkeit für selbstbestimmten Suizid entscheiden.

Ausgerechnet diese Menschen müssen auf fachkundige Hilfe verzichten. Sie müssen die Tat mit ihrer Verantwortung einem nahestehenden Angehörigen zumuten, was diesem rechtswidrige Tötung auf Verlangen aufbürdet. Die direkte legale Alternative sind Giftmittel, die in der Landwirtschaft erlaubt und verkäuflich sind, aber quälenden und unwürdigen Tod verursachen oder aber gewalttätige Suizide, die andere Menschen mitreißen wie vor-den-Zug-werfen.

Geschäftsmäßige Sterbehilfe und Paragraph §217

2014 war die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten worden. Als geschäftsmäßige Sterbehilfe bezeichnet man die wiederholte Tätigkeit des Besorgens und Bereitstellen des tödlichen Medikaments durch Sterbehelfer wie dem Ex-Justizminister Roger Kusch oder durch Ärzte wie dem verstorbenen Uwe Christian Arnold (zuletzt abgerufen am 17.4.2020).

Der von Roger Kusch gegründete Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. hat später einen Schweizer Vereinszweig gegründet, um Angehörigen von Sterbewilligen zu ermöglichen, das tödliche Medikament dort zu erhalten. Diesen blieb die Möglichkeit zur einmaligen Assistenz erhalten und sie konnten so die Medikamenten-Blockade der Minister umgehen.

Im März 2017 urteilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dass aufgrund der Persönlichkeitsrechte das Barbiturat in schweren Fällen verschrieben werden müsse.[6]

Trotzdem haben die Bundesgesundheitsminister Gröhe und Spahn diese Entscheidung rechtswidrig missachtet: Es wurden interne Anweisungen enthüllt, das Barbiturat nicht auszugeben, sondern mit Anforderungen von Formularen und teuren Gutachten auf Zeit zu spielen und die Anträge nicht zu bescheiden. Sie forderten ein Zeit schindendes, 93.000€-teures Gutachten über die Rechtsgültigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig an und rechtfertigten ihre Missachtung des Gerichts damit, dass diese Infrage-Stellung legal sei.

Der beauftragte Gutachter, der für seine ablehnende Haltung bekannt ist, riet zu einem Nicht-Anwendungerlass, der dann wiederum weitere jahrelange Klagen von Betroffenen erfordert. Dem Staat soll es demnach verboten sein, tödliche Medikamente für Suizid abzugeben. Das Gutachten wurde gezielt nur einer positiv beurteilenden Zeitung zur Verfügung gestellt.[7]

Nicht nur die bisher leidenden Betroffenen und ihre Begleiter, die sich durch Anträge und Gerichtsverfahren gequält haben, erleben das als unvorstellbaren Betrug. Der Starrsinn und der Aufwand zu dieser Blockade ist im Verhältnis zu den 131 Anträgen bis Dezember 2019 grotesk.

Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, dass der §217 mit dem Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig ist - und zwar nicht nur für tödlich Erkrankte, sondern allgemein für alle Suizidwilligen. In der Auslegung des Verfassungsgerichts billigt es dem Bürger die Entscheidung zu seinem Lebensende zu. Dennoch hält Bundesgesundheitsminister Spahn ausdrücklich weiterhin an seiner Anweisung zum Abblocken der Anträge fest, bis weitere Urteile gefällt würden.


Umfrage-Ergebnisse Deutschland

In einer Umfrage der Universitäten Bochum und Hannover im Januar 2016 wünschten sich 38% der Befragten die Option, ihr Leben unter Umständen trotz palliativmedizinischer Versorgung beenden zu können. Die Hauptgründe sind:

  • körperliche Leiden (73%)
  • und Verlust der geistigen Fähigkeiten (54%).[8]

In einer anderen Umfrage des Schweizer Instituts Isopublic im März 2013 [9] stimmten nur 14 % aus der Bundesärztekammer zu, den Ärzten eine Beihilfe zur willentlichen Beendigung des Lebens von Patienten zu verbieten, die unheilbar, schwer erkrankt, an schwerer Invalidität oder nicht beherrschbaren Schmerzen leiden. 79 % der Befragten sprachen sich für die Erlaubnis zur Sterbehilfe aus. Dennoch wird das Verbot aufrechterhalten - gegen die Haltung der Mehrheit der Mitglieder.

Ein wichtiges Argument von Befürwortern der Freigabe ist, dass ein solcher Tod nicht in die Hände von Laien gehört, weil er sonst unnötig grausam werden kann. Die qualifiziertesten Fachleute für einen sanften Tod seien immer noch die Ärzte mit ihrer medizinisch-pharmakologischen Ausbildung.

Außerdem sind nur 16 % für und 79% gegen den Vorschlag der deutschen Bundesregierung, die berufliche Hilfstätigkeit im Bereich der Sterbehilfe künftig unter Strafe zu stellen.[9] Dennoch ist die CDU bestrebt, ein (Anti-)Sterbehilfe-Gesetz durchzubringen, durch das ein Verbot von "Suizid-Hilfe" gesetzlich verankert werden soll.[10]

Lassen Sie es doch den Klempner oder den Apotheker oder den Tierarzt machen,

aber eben nicht den Arzt.
F.U.Montgomery, Präsident der BÄK[11]

Situation der Länder

Den ersten Vorstoß zu einer gesetzlichen Regelung von Sterbehilfe machte 1995 mit dem Rights of the Terminally _Ill Act das Nordterritorium in Australien. Dieses Gesetz wurde nach 9 Monaten und mit 4 Anwendungen von der Regierung für unwirksam erklärt, weil Provinzen kein Recht hätten, Gesetze zu erlassen.

Weltweit das erste Land, das Tötung auf Verlangen gesetzlich streng geregelt erlaubte, waren die Niederlande (2001, nur für Sterbende mit Wohnsitz dort). Es folgten Belgien (2002) und Luxemburg (2009). [12] Diese Länder erlauben Euthanasie auch für Nicht-Todkranke, zum Beispiel bei extremen psychische Leiden.[13]

Die Liste der Länder (zuletzt abgerufen am 17.4.2020) wird von der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) regelmäßig aktualisiert.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Unterstützung, jedoch ist die Beihilfe nicht ausdrücklich verboten. Es gibt dort zwei Organisationen, die unter konkreten Maßstäben und Vorgaben die Durchführung organisieren. Im Gegensatz zum Verein EXIT ist der Verein DIGNITAS nicht auf den dortigen Wohnsitz festgelegt. Zum genauen Ablauf der dort durchgeführten Sterbehilfe kannst du dir den dokumentarischen ZEIT-Artikel "Ich will nur fröhliche Musik" (vom 8.12.2005, zuletzt abgerufen am 17.4.2020) durchlesen.

Voraussetzung für die Sterbehilfe in beiden Vereinen ist: Man muss in der Lage sein, das Mittel selbst zu sich zu nehmen.

EXIT arbeitet transparent und nur kostendeckend. Das stellt sicher, dass kein Vorteil das eigene Interesse nährt, zum Beispiel mit unlauterer Werbung oder Überredung zu Suizid.

Bei DIGNITAS waren die in Rechnung gestellten Gebühren für die Begleitung durch Ärzte mit 7000 CHF doppelt so hoch wie bei EXIT, sodass untersucht wurde, ob dort Gewinne gemacht werden würden. Ebenso steht der Verein LifeCircle/Eternal Spirit in Kritik, der einen Gewinn von 46.000 CHF gemacht hatte.[14]

Niederlande

In den Niederlanden ist die Assistenz zu Freitod erlaubt nach streng reglementierter Form. Auch die Willensbekundung bei starkem psychischen Leiden von Nicht-Todkranken sind in den Voraussetzungen enthalten (beispielsweise bei beginnender Alzheimer-Erkrankung mit ihrem absehbaren Verlauf). Das gilt auch Minderjährige.

Frankreich

In Frankreich ist ein Gesetz in Arbeit - die dortige Palliativ-Sprecherin Marie de Hennezel hält es jedoch für wichtiger, zunächst die bestehenden Gesetze korrekt anzuwenden. So ermöglicht es das Leonetti-Gesetz von 2005 bereits, einen unheilbar kranken Patienten auf dessen Wunsch "sterben zu lassen".[15]

Deutschland

Auch in Deutschland ist der klare Unterschied zwischen indirekter Sterbehilfe im Rahmen der Palliativmedizin (meist Sedierung) und Beihilfe beziehungswseise assistierter Suizid so wenig bewusst, dass die vorhandenen Möglichkeiten vielerorts gar nicht erst angeboten werden oder bekannt sind.

Michael de Ridder (Intensivmediziner und Hospiz-Leiter) erwähnte den Fall, in dem eine Frau in die Schweiz fuhr, obwohl sie eigentlich alle Kriterien für die deutsche Regelung erfüllt hätte. Er kritisierte auch die Hochleistungsmedizin, die bestrebt sei kostenintensive, aber unverhältnismäßige Maßnahmen anzuwenden und der Palliativmedizin zu wenig Beachtung schenkt.[16][17]

Insbesondere der Vorsitzende der Bundesärztekammer Montgomery wehrt sich gegen eine Freigabe der Durchführung für Ärzte und bezeichnet in einem Interview vom 4.10.15 (zuletzt abgerufen am 17.4.2020) sogar den gesetzlichen Antrag von Pfarrer Hintze und Lauterbach als "auf Euthanasie abzielend".

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in seinen Untersuchungen herausgefunden, dass zumindest 3 der eingereichten Vorschläge verfassungswidrig seien. Der Sterbehelfer und Vorsitzende des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" Roger Kusche hat daher bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt für den Fall, dass eine neue gesetzliche Regelung getroffen würde (Welt-Artikel "Neuen Sterbehilferegeln droht das Aus in Karlsruhe" vom 26.8.15, abgerufen am 15.2.2022).

USA

In den US-Bundesstaaten Oregon (1997)[18], Washington (2008)[19], Vermont (2013) [20], Kalifornien (2015)[21], Colorado (2016)[22] ist es Ärzten gesetzlich erlaubt, bei tödlicher Erkrankung eine tödliche Dosis eines Medikaments zu verschreiben (jedoch nicht selbst zu verabreichen), sofern die streng vorgeschriebene Prozedur eingehalten und dokumentiert wird.

In New Mexico und Montana ist das Recht auf ärztlich begleitete Sterbehilfe per Gericht erlaubt. In den Bundesstaaten New Hampshire, Connecticut, Hawaii, Kansas, Massachusetts, New Jersey und Pennsylvania haben Sterbehilfe-Befürworter Anträge auf gesetzliche Regelungen eingereicht.[22]

Kanada

Im Februar 2014 stimmte Quebec/Kanada dem Gesetzesentwurf Bill 52 "An Act of Respecting End-of-Life-Care" (übersetzt etwa "Gesetz zum Respektieren der Lebensende-Fürsorge") für seine Bürger zu. Beihilfe zum Suizid ist in Kanada strafrechtlich nicht erlaubt, daher wurde dieser Begriff im Gesetz nicht verwendet. Die Beihilfe ist als weiterführende palliative Behandlung zum Lebensende ausgeführt und fällt so unter "Gesundheitsfürsorge"; die Gesetzgebung untersteht damit nicht der Regierung sondern den Provinzen.[23][24]Am 15.Januar 2016 wurde vom einem ersten durchgeführte Fall berichtet.[25]

Die kanadische Regierung hat die Einspruchsfrist am 6.6.16 verfallen lassen, so dass die Angelegenheit zur Ländersache geworden ist und assistierte Sterbehilfe offiziell legalisiert wurde. Ontario stellt sogar kostenfrei die Medikation dafür zur Verfügung.[26] Die Provinz Alberta erlebt noch eine Welle von Anträgen bei gleichzeitigem Mangel an Ärzten, die bereit sind zur Durchführung.[27]

Auch für British Columbia/Kanada existieren zu Anfang 2016 bereits Richtlinien für Ärzte zum Umgang mit Patienten, die Sterbehilfe wünschen - vorbereitend für das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes.[28]

Schweden

Hier ist die Assistenz nur legal, wenn sie durch eine Privatperson durchgeführt wird.[29]

Erfahrungswerte

In Diskussionen werden gern mögliche Gefahren so aufgebauscht, dass es schwer ist, sie wieder auf den Boden zu bringen mit den bisherigen Ergebnissen und Tatsachen.

Zusammen mit den bei "Tötung auf Verlangen" bereits genannten Niederlanden, Belgien und Luxemburg (und neuerdings Quebec) können somit all diese Staaten auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen: In Oregon wollten nur weniger als 10% aktive Sterbehilfe und von diesen lösten weniger als die Hälfte das Rezept für das tödliche Medikament überhaupt ein [30]. Die Möglichkeit allein war ihnen schon ausreichend (der sogenannte "Oregon-Effekt").

Auch in den Niederlanden gab es keine Schwemme: 2009 haben 2636 Menschen Sterbehilfe erhalten - weniger als 2% aller Todesfälle.[31].

Belgiens Kommission berichtet in ihrem Report Mai 2012, dass die Mehrheit der 2000 (1% der Sterbefälle) Antragsteller in 2010/11 zwischen 60 und 80 Jahre alt waren und in 75% der Fälle eine schwere Krebserkrankung vorlag. Nur 10% der Anträge beruhten auf nicht-tödlichen Erkrankungen wie psychische Leiden.[32]


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Artikel

     

Weblinks

  • dghs.de - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben Editieren.svg
  • dieterwunderlich.de - Hintergrundinformationen über Sterbehilfe, Prozesse; Film- und Bücher-Tipps Editieren.svg
  • facebook.com - Auf der Facebookseite von Sterbehilfe Deutschland werden aktuelle Neuigkeiten, Infos und Artikel gepostet. Editieren.svg
  • sterbehilfedeutschland.de - Sterbehilfe Deutschland e.V. Editieren.svg
  • sterbehilfedeutschland.de - BVerfG-Urteil 2.20: Liste von Zeitungsartikeln des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V. Editieren.svg

Jeder Autor hat seine eigenen Passagen zu diesem Artikel beigesteuert. Deshalb muss nicht jeder Autor alle Passagen des Artikels unterstützen.

  1. §16 der Berufsordnung, Bundesärztekammer
  2. auf dem 3. Palliativ- und Schmerztag Münsterland November 2013
  3. Jurist und Medizinethiker Wolfgang Putz in 3sat "Nano", vom 6.3.2017, war abrufbar bis zum 7.3.2022
  4. [Der Tod als Erlösung, vom 27.5.2010, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  5. 68War es eine strafbare Sterbehilfe?, vom 11.1.2018, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  6. Im "Extremfall" Recht auf tödliche Medikamente, vom 2.3.2017, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  7. Der Bundesgesundheitsminister muss aufklären, warum er das Sterbehilfe-Urteil ablehnt, vom 3.7.2018, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  8. Ein Drittel setzt als letzte Option auf Sterbehilfe, vom 4.1.2016, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  9. a b Meinungsumfrageergebnisse Selbstbestimmung am Lebensende, S. 18, vom März 2013, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  10. Sterbehilfe-Gesetz vor dem Scheitern, vom 21.1.13, zuletzt abgerufen am 17.4.2020]
  11. Facebook-Seite Sterbehilfe Deutschland, 12.5.2015
  12. wikipedia.org - Sterbehilfe
  13. Huff-post 5.10.13: Nathan Verhelst Chooses Euthanasia After Failed Gender Reassignment Surgeries
  14. Machen Sterbehelfer Geschäfte mit dem Tod?, vom Tagesanzeiger Schweiz vom 9.8.15, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  15. Debatte um Sterbehilfe in Frankreich, vom 14.2.2014, Video nicht mehr verfügbar, zuletzt abgerufen am 17.4.2020]
  16. Dr. Michael de Ridder: Der Mann, der für das Sterben lebt, vom 26.8.207, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  17. Buch Abschied vom Leben: Von der Patientenverfügung bis zur Palliativmedizin. Ein Leitfaden von Michael de Ridder
  18. Oregon Death with Dignity Act, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  19. [Washington Death with Dignity Act, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  20. [USA: Vermont genehmigt von Arzt assistierten Suizid, vom 27.5.2013, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  21. Diese Staaten erlauben aktive Sterbehilfe, vom 6.10.2015, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  22. a b Länder mit Regelung zur Suizidhilfe oder der Aktiven Sterbehilfe, abgerufen am 17.4.2020
  23. Sterbehilfe in Kanada erstmals erlaubt, vom 7.6.2014, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  24. Quebec will Sterbehilfe legalisieren, vom 10.2.2014, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  25. CBC: Quebec patient receives doctor-assisted in Canadian legal first, vom 15.1.2016, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  26. Assisted Suicide is now legal in Canada, vom 6.6.2016, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  27. Canada legalized assisted suicide but there aren't enough doctors to keep up with the demand, vom 30.9.2016, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  28. Facebookposts von Sterbehilfe Deutschland, vom 23.1.2016, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  29. Wikipedia-Artikel über Sterbehilfe, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  30. [1], vom 23.10.2011, zuletzt abgerufen am 29.8.2022
  31. Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden und in Deutschland, zuletzt aktualisiert am 31.1.2018, zuletzt abgerufen am 17.4.2020
  32. Nathan Verhelst Chooses Euthanasia After Failed Gender Reassignment Surgeries, vom 7.10.2013, zuletzt abgerufen am 17.4.2020

Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt,
wenn man es teilt.

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