Rechtsbewusstsein
Als Rechtsbewusstsein bezeichnet man das in einer Gesellschaft vorhandene Bewusstsein dessen, was Recht oder Unrecht ist.[1] Man spricht in diesem Zusammenhang auch von "Rechtsgefühl".
In diesem Artikel liest du, was dein inneres Rechtsbewusstsein auszeichnet und welche Erklärungen es für die Entstehung von Rechtsbewusstsein gibt.
Was ist Recht?
In der allgemeinsten Bedeutung ist Recht
- im objektiven Sinn ein abgrenzbarer Teilbereich der Gesamtheit gesellschaftlicher Normen und
- im subjektiven Sinn eine Befugnis des Einzelnen, die sich aus den objektiv-rechtlichen Normen ableitet.[2]
In diesem Artikel bezieht sich die Vorstellung des Rechts auf den subjektiven Sinn des Einzelnen. Die individuelle Vorstellung von Recht ist nicht immer konform mit dem objektiv herrschenden Recht der Justiz.
Das innere Rechtsbewusstsein
Ein inneres Rechtsbewusstsein besitzen alle Menschen. Es beurteilt die Richtigkeit sowohl der eigenen als auch der Handlungen anderer. Das Bewusstsein von Recht und Unrecht kann als Gewissen oder innere Instanz bezeichnet werden. Wer entgegen seines Rechtsbewusstsein oder Gewissens handelt, hat ein subjektiv empfundenes, schlechtes Gefühl, das im Volksmund als "schlechtes Gewissen" oder "Gewissensbisse" bezeichnet wird.
Möchte man seine eigene Integrität wahren und sich selbst treu sein, sollte man lernen, auf dieses gefühlte Recht zu hören, es zu beachten und sich dafür auch einzusetzen. Zu dem inneren Rechtsbewusstsein gehört nicht nur das gefühlte Recht, etwas zu dürfen, sondern auch die gefühlte Pflicht, bei anderen auf die Einhaltung dieses Recht zu achten und sich gegenüber Dritten dafür einzusetzen.
Wie entsteht das innere Rechtsbewusstsein?
Die grundlegende Frage, die sich in Zusammenhang mit der Existenz des inneren Rechtsbewusstseins stellt, ist, ob es sich dabei um eine angeborene Fähigkeit, ein erlerntes Verhalten oder um eine kulturell-evolutionäre Errungenschaft der Menschen handelt.
Das innere Rechtsbewusstsein als angeborene Fähigkeit
Im 20. Jahrhundert beschäftigte sich vor allem der Verhaltensforscher Konrad Lorenz mit dem inneren Rechtsbewusstsein. Er bezeichnete es als ein System genetisch verankerter Reaktionen, die uns veranlassen gegen asoziales Verhalten von Artgenossen einzuschreiten. Für ihn ist das Rechtsbewusstsein eine unreflektierte Reaktionsweise, die genauso wie andere instinktive Reaktionsweisen starken Fehlleistungen ausgesetzt ist.
Das innere Rechtsbewusstsein als erlerntes Verhalten
Eine andere Theorie zur Entstehung des inneren Rechtsbewusstseins war im 20. Jahrhundert, dass sich dieses instinktive Gefühl aus typischen Kindheitserfahrungen entwickelt. Wenn also grundlegende, rechtliche Erfahrungen während der Kindheit und Jugend nicht positiv durchlaufen werden, ist es schwierig, dies als Erwachsener nachzuholen.
Das bedeutet, wenn Kindern nicht erklärt wird, was Recht und Unrecht ist, und sie nicht erfahren, dass man sich für die eigenen Rechte einsetzen kann, ist ihr inneres Rechtsbewusstsein als Erwachsener schwach ausgebildet. Der erzieherische Wert in Bezug auf das Rechtsgefühl ist dementsprechend sehr hoch.
Das innere Rechtsbewusstsein als kulturell-evolutionäre Errungenschaft
Im 21. Jahrhundert spricht man in Bezug auf das innere Rechtsbewusstsein von einer kulturell-evolutionären Errungenschaft. Der Rechtswissenschaftler Heinz Barta vertritt die Meinung, dass das vorhandene Rechtsbewusstsein mit der "Goldenen Regel der Entwicklungslinie" gereift ist.
Die Regel besagt, dass eine Entwicklung von unten nach oben beziehungsweise von innen nach außen stattfindet. Demzufolge ist das Rechtsgefühl zuerst in kleinen Gemeinschaften wie Familie (unten/innen) entstanden und hat sich von hier aus stark zeitverschoben auf die Außenbeziehungen einer Gemeinschaft wie Verwandtschaft, Kindergarten, Schule und so weiter (oben/außen) übertragen.
Barta begründet diese Theorie mit der historischen Betrachtung von Rechtsgefühl. So wurde zum Beispiel in Homers "Odysee" Raub weder für widerrechtlich noch für unmoralisch gehalten, sondern stellte einen legitimen Erwerbsgrund dar. Raub galt lediglich unter den eigenen Volksgenossen oder Verbündeten als verpönt. Heutzutage gilt Diebstahl als Unrecht, egal ob der Diebstahl an Freunden oder Fremden begangen wird.
Weiterhin findet Barta, dass die Entstehung von Rechts- und Unrechtsbewusstsein weniger eine Konsequenz eigenen Nachdenkens über Recht und Gerechtigkeit ist, sondern mehr die Folge von Erdulden fremden Unrechts. Er bezeichnet den Prozess, der das innere Rechtsbewusstsein prägt, als Schaukelbewegung zwischen "Unrecht tun" und "Unrecht erleiden" müssen. Ähnlich wie es in dem bekannten Kinderreim beschrieben wird: [3]
Fazit
Die Ausprägung des inneren Rechtsbewusstseins hängt stark von der kulturellen Rückverbindung, dem familiären und dem sozialen Umfeld des Einzelnen ab und hat sich im Laufe der Zeit kulturell-evolutionär entwickelt. Dadurch entsteht als Aufgabe für jede Generation, Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein im Rahmen des Generationswechsel zu vermitteln.
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Jeder Autor hat seine eigenen Passagen zu diesem Artikel beigesteuert. Deshalb muss nicht jeder Autor alle Passagen des Artikels unterstützen.
- ↑ Duden Rechtsbewusstsein, abgerufen am 20.3.2019
- ↑ Wikipedia/Recht, abgerufen am 20.3.2019
- ↑ Quelle für ganzen Abschnitt "Wie entsteht das innere Rechtsbewusstsein?": Heinz Barta: Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl, abgerufen am 21.03.2019